Zählerstanderfassung

Online-Erfassung

Sie haben von uns eine Aufforderung zur Selbstablesung Ihres Wasserzählerstandes für die Jahresverbrauchsabrechnung erhalten? Gerne können Sie diesen auch online mitteilen. Falls Sie einen zusätzlichen Zwischenzähler besitzen, lesen Sie bitte auch diesen ab.

Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen abgelesenen Zählerstände nur während der Ablesezeit im November des Jahres online an uns übermitteln werden können.

Eigentumswechsel? Sie kaufen oder verkaufen ein Haus?

Dann denken Sie daran, auch hier wird für die Umschreibung der Zählerstand des Wasserzählers benötigt! Gerne können Sie uns diesen auch telefonisch mitteilen. Außerdem teilen Sie uns bitte den Namen und die Anschrift der bisherigen, bzw. der neuen Eigentümer mit.

Schnell und einfach geht es mit diesem Formular: