Neuanschluss / Bauwasseranschluss

Gemäß der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Anschlusssatzung) der WASSERVERSOR­GUNG SULINGER LAND, beantragt der/die Grundstückseigentümer/-in den An­schluss, bzw. den Bauwasseranschluss, des Grundstückes an die öffentliche Wasserver­sorgungsanlage.

Die dazu notwendigen Formulare (1. Auftrag und 2. Anmeldung einer Trinkwasserinstal­lationsanlage) finden Sie unter der Rubrik Kundenservice -> Download – Formulare.

Wir bitten Sie, beide Formulare vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unter­schreiben. Ein Auftrag kann nur durch den Grundstückseigentümer/in erteilt werden.

Die Angaben zur Trinkwasserhausinstallation im Formular „Anmeldung einer Trinkwasser­installationsanlage nach DIN 1988 –TRWI-“ werden von der Installationsfirma, welche die Trinkwasserinstallationen in Ihrem Neubau ausführt, gemacht. Mit Unterschrift und Firmen­stempel auf dieser Anmeldung, sichert die Installationsfirma eine ordnungsge­mäße Errichtung Ihrer Trinkwasserinstallation zu.

Bitte reichen Sie uns dann, mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Herstellungs­termin des Anschlusses, folgende Unterlagen ein:

  1. Formular „Auftrag“
  2. Formular „Anmeldung einer Trinkwasserinstallationsanlage…“
    Hinweis: Haben Sie zum Zeitpunkt der Beantragung eines Bauwasseranschlusses (im Auftrag anzukreuzen) noch kein Installationsunternehmen beauftragt, kann die „Anmeldung einer Trinkwasserinstallationsanlage…“ mindestens zwei Wochen vor Fertigstellung des Hausanschlusses nachgereicht werden.
  3. Lageplan, auf dem das anzuschließende Grundstück inkl. anzuschließendes Gebäude gekennzeichnet ist.
  4. Grundriss des Gebäudes, mit Angabe an welcher Stelle der Wasserzähler montiert werden soll.

WAS IST BEI DER BAUPLANUNG ZU BEACHTEN?

Für ALLE Hausanschlüsse und Kundenanlagen im Verbandsgebiet gelten die Technischen Anschlussbedingungen der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND.

Nachfolgend wesentliche Auszüge aus den Technischen Anschlussbedingungen für Ihre Bauplanung:

Bauseits ist eine geeignete Übergabestelle für das Trinkwasser – möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 – zur Verfügung zu stellen.

Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten immer zugänglich sein (nicht zustellen, verbauen oder verkleiden). Sie sollte möglichst nahe der straßenseitig gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie kostengünstig erstellt werden kann.


WER LEGT DIE LEITUNGSFÜHRUNG FEST?

Den Verlauf der Hausanschlussleitung legen wir fest. Dabei werden Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt.


WASSERZÄHLER

Es gilt der Grundsatz: „Ein Wasserzähler pro Grundstück bzw. Gebäude“.

Der Wasserzähler wird dort montiert, wo er immer frei zugänglich und leicht ablesbar ist. Der Wasserzähler darf nicht verbaut bzw. zugestellt werden (z.B. mit Möbeln).

Die erforderlichen Abmessungen für den Installationsort eines Wasserzählers finden Sie auf Seite 11 der Technischen Anschlussbedingungen.

Wasserzähler für die Mengenerfassung von „Gartenwasser“ erhalten Sie über ein zugelassenes Installationsunternehmen. Beachten Sie bitte auch hier die Technischen Anschlussbedingungen.

Wichtig: nicht in allen Fällen lohnt sich der Einbau. Prüfen Sie daher vorher zusätzlich zur eingesparten Kanalbenutzungsgebühr, die Kosten der Installation und die Folgekosten (alle 6 Jahre Austausch des Zählers durch einen Installateur und jährliche Ablese- und Abrechnungsgebühr von 10,00 € inkl. 7 % MwSt.)


WAS GEHÖRT ALLES ZUR TRINKWASSER-HAUSINSTALLATION?

Die Trinkwasser-Hausinstallation (auch Kundenanlage genannt) umfasst alle nach der Übergabestelle (hinter dem Absperrventil, in Fließrichtung gesehen) im Gebäude verlegten Leitungen sowie die eingebauten Geräte bis zur letzten Entnahmestelle.

Wichtig: Arbeiten in der Kundenanlage führt nicht die Wasserversorgung SULINGER LAND aus, bitte beauftragen Sie dafür ein zugelassenes Installationsunternehmen.

Gemäß DIN 1988, Teil 200 sind in der Kundenanlage unmittelbar nach der Wasserzähler­anlage ein Druckminderer und ein Filter einzubauen.

Diese Filter sind regelmäßig zu warten:

  • Rückspülbare Filter: spätestens alle 2 Monate durch Rückspülen des Filters 
  • Nicht rückspülbare Filter: spätestens alle 6 Monate durch Auswechseln des Filtereinsatzes

Bei rückspülbaren Filtern kann das Rückspülen selbst durch den Kunden ausgeführt werden – lassen Sie sich durch Ihren Installateur einweisen bzw. die Betriebsanleitung aushändigen. Wir empfehlen den Einbau von rückspülbaren Filtern.

Grundsätzlich sind von Ihrem Installateur Sicherheitseinrichtungen (z.B. Rückflussverhin­derer) nach DIN 1988/DIN EN 1717 zu installieren.

Ein Druckminderer muss installiert werden, da in Einzelfällen der Druck im Rohrnetz 9 bar und mehr erreichen kann. Dieser Druckminderer reduziert den ankommenden Wasserdruck und verhindert somit Druckstöße in Ihrer Hausinstallation, für die diese nicht ausgelegt ist. Auf dem Markt sind Geräte erhältlich, die den oben genannten Filter bereits integriert haben.


WELCHE ARBEITEN KÖNNEN DURCH DEN GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMER/IN AUSGEFÜHRT WERDEN?

Eigenleistungen, wenn gewünscht, beschränken sich auf die Rohrgrabenherstellung auf Ihrem Privatgrundstück (Selbstschachtung). Sie können den Rohrgraben zwischen Grund­stücksgrenze und Gebäude sowie die Mauer- bzw. Bodendurchführungen selbst herstellen (Abmessungen/Anforderungen siehe Technischen Anschlussbedingungen).

Arbeiten im öffentlichen Straßenraum werden grundsätzlich durch eine, von der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND beauftragten, Tiefbaufirma durchgeführt.

Um Falschaufgrabungen zu vermeiden stimmen Sie den Verlauf des Rohrgrabens bitte rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vorher, mit uns ab.

Gas, Strom und Telekommunikation können mit der Trinkwasserleitung in einem gemein­samen Rohrgraben verlegt werden.

Die Schmutzwasserentwässerung darf nicht zusammen mit der Trinkwasserlei­tung in einem Rohrgraben verlegt werden!

Weitergehende Arbeiten sowie Lieferungen von Materialien sind unter anderem aus Grün­den von Haftungsfragen nicht möglich.


HERSTELLUNG DER HAUSEINFÜHRUNG

Hauseinführung bei Gebäuden ohne Keller:

Bei nicht unterkellerten Gebäuden gibt es verschiedene Möglichkeiten, um die Wasserlei­tung in das Gebäude zu führen, welche auf Seite 8 der Technischen Anschlussbedingungen beschrieben sind.

Zu den Möglichkeiten bei Besonderheiten (z.B. gedämmte Bodenplatte), oder Gebäuden mit Keller, beraten wir Sie gerne, rufen Sie uns einfach an!


KANN DIE TRINKWASSWER-HAUSINSTALLATION (KUNDENANLAGE) IN EIGEN­LEISTUNG ERSTELLT WERDEN?

Nein! Zur Herstellung der Trinkwasser-Hausinstallation ist von Ihnen ein Installationsun­ternehmen zu beauftragen, dass im Installateurverzeichnis der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die Kundenanlage unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 1988, DIN EN 1717) hergestellt wird.

Sollte ein von Ihnen beauftragtes Installationsunternehmen bisher noch nicht bei der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND verzeichnet sein, muss sich dieses Unternehmen rechtzeitig bei uns anmelden.

Wir sind berechtigt die Kundenanlage, vor und nach ihrer Inbetriebsetzung, zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder sind erhebliche Störun­gen zu erwarten, kann der Anschluss bzw. die Versorgung versagt werden (siehe auch § 27 der Anschlusssatzung der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND).


KANN BEREITS WÄHREND DER BAUZEIT WASSER BEZOGEN WERDEN (BAUWAS­SER)?

Ja! Benötigen Sie für die Bauzeit einen Bauwasseranschluss (im Formular „Auftrag“ anzu­kreuzen) wird dieser zu Beginn der Bauarbeiten hergestellt. Dazu wird die Hausanschluss­leitung ca. 1,0 m auf Ihr Grundstück verlegt. Die Wasserentnahme erfolgt durch ein von der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND montiertes Entnahmeventil.

Stimmen Sie bitte den Termin zur Herstellung des Bauwasseranschlusses min. 2 Wochen vorher mit uns bzw. mit der von uns beauftragten Tiefbaufirma ab!

Für den Wasserverbrauch wird eine Gebühr von 200,00 € inkl. 7 % MwSt. berechnet.

Bitte beachten Sie, dass der Bauwasseranschluss von Ihnen vor Beschädigungen und Frost zu schützen ist. Für Schäden am Bauwasseranschluss haften Sie, als Grundstückseigentü­mer/in.

Die Bereitstellung des Bauwasseranschlusses ist auf einen Zeitraum von 18 Monaten begrenzt.

Die Versorgung anderer Grundstücke oder die Wasserentnahme zu anderen Zwecken über diesen Bauwasseranschluss ist nicht erlaubt. Ebenso ist die Bauwasserentnahme aus Feu­erlöschhydranten mit Standrohren verboten.


WANN WIRD DER HAUSANSCHLUSS FERTIGGESTELLT?

  1. wenn die „Anmeldung einer Trinkwasserinstallationsanlage nach DIN 1988 –TRWI-“ von der Installationsfirma vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND vorliegt (Unterschrift des/der Eigentümers/-in nicht vergessen!).und…
  1. wenn die Putzarbeiten im Neubau abgeschlossen sind bzw. bevor die Estricharbeiten beginnen. Ein Termin sollte mind. 2 Wochen vorher mit uns bzw. der von uns beauftragten Tiefbaufirma abgestimmt werden.

Bitte sorgen Sie dafür, dass zum Fertigstellungstermin des Hausanschlusses die Rohrgra­bentrasse frei geräumt ist. Sollten Baugerüste, Baumaterialien oder andere Umstände dazu führen, dass die Rohrgrabentrasse nicht frei ist, muss ein neuer Termin vereinbart werden. Die Kosten für die Wartezeit und der zusätzlichen Anfahrt werden wir Ihnen als Grundstückseigentümer/in zusätzlich in Rechnung stellen.


WAS KOSTET DER NEUANSCHLUSS?

Die Herstellungskosten für einen Hausanschluss mit der Nennweite 1″ (DN 25) – in der Regel für ein Einfamilienhaus ausreichend- und einer Anschlusslänge von etwa 15 Metern liegt je nach Aufwand zwischen 2.100,00 € bis 2.900,00 €, inkl. 7 % MwSt. Hinzu kommt ein einmaliger Anschlussbeitrag der für alle noch nicht angeschlossenen Grundstücke erhoben wird.

Der Anschlussbeitrag wird nach § 5 Wasserabgabensatzung nach einem nutzungsbezogenen Flächenmaßstab berechnet. Die Grundstücksfläche wird entsprechend der Ausnutzbarkeit des Grundstücks mit einem Vomhundertsatz vervielfältigt.

Dieser beträgt bei:

  1. eingeschossiger Bebaubarkeit 100 v.H.
  2. zweigeschossiger Bebaubarkeit 125 v.H.
  3. jedem weiteren Vollgeschoss erhöht er sich um 25 v.H.

Die Abrechnung der Hausanschlussarbeiten erfolgt nach tatsächlichem Aufwand, doku­mentiert durch Aufmaße, Stundenlohnzettel oder Lieferscheine. Dabei werden die Eigen­leistungen bei Zusammenstellung der Anschlusskosten berücksichtigt.

Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne Herr Sommer (0 42 77 / 93 00 – 14) oder Herr Schumacher
(0 42 77 / 93 00 – 15) zur Verfügung.


HAUSANSCHLUSS-ÄNDERUNGENHAUSANSCHLUSS-ÄNDERUNGEN

Sie möchten:

  • den Wasserzähler an einen anderen Ort montiert haben?
  • den Verlauf der Hausanschlussleitung ändern? 
  • den Hausanschluss stilllegen lassen?

Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung – wir beraten Sie gern, bei Bedarf auch vor Ort!

Ihre Ansprechpartner:

Herr Sommer
0 42 77 / 93 00 – 14
Herr Schumacher
0 42 77 / 93 00 – 15