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Gemäß der Satzung über den Anschluss an die öffentliche
Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser
(Anschlusssatzung) der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND, beantragt der/die
Grundstückseigentümer/-in den Anschluss, bzw. den
Bauwasseranschluss, des Grundstückes an die öffentliche
Wasserversorgungsanlage.
Die dazu notwendigen Formulare (Auftrag und Anmeldung einer
Trinkwasserinstallationsanlage) erhalten Sie bei uns oder einem, bei der
WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND zugelassenen, Installateur.
Gerne schicken wir Ihnen auch die Formulare zu. Rufen Sie uns an (Telefon
Nr. 0 42 77 / 93 00 0) oder schicken Sie uns eine E-Mail an
info@wv-sl.de.
Wir bitten Sie, beide Formulare vollständig auszufüllen und
rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Die Angaben zur Trinkwasserhausinstallation im Formular "Anmeldung einer
Trinkwasserinstallationsanlage nach DIN 1988 TRWI-" werden von der
Installationsfirma, welche die Trinkwasserinstallationen in Ihrem Neubau
ausführt, gemacht. Mit Unterschrift und Firmenstempel auf dieser Anmeldung,
sichert die Installationsfirma eine ordnungsgemäße Errichtung
Ihrer Trinkwasserinstallation zu.
Bitte reichen Sie uns dann, mindestens zwei Wochen vor dem geplanten
Herstellungstermin des Anschlusses, folgende Unterlagen ein:
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"Auftrag" kompl. mit allen Durchschriften
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"Anmeldung einer Trinkwasserinstallationsanlage..." kompl. mit allen
Durchschriften
Hinweis: Haben Sie zum Zeitpunkt der Beantragung eines Bauwasseranschlusses
(im Auftrag anzukreuzen) noch kein Installationsunternehmen beauftragt, kann
die "Anmeldung einer Trinkwasserinstallationsanlage..." mindestens zwei Wochen
vor Fertigstellung des Hausanschlusses nachgereicht werden.
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Lageplan, auf dem das anzuschließende Grundstück inkl.
anzuschließendes Gebäude gekennzeichnet ist.
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Grundriss des Gebäudes, mit Angabe an welcher Stelle der Wasserzähler
montiert werden soll.
Sie erhalten dann von uns eine Eingangsbestätigung, die von uns
gegengezeichneten Durchschriften der eingereichten Formulare.
WAS IST BEI DER BAUPLANUNG ZU BEACHTEN?
Für alle Hausanschlüsse und Kundenanlagen im Verbandsgebiet gelten
die Technischen Anschlussbedingungen der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND (zum
Download klicken Sie bitte
hier).
Nachfolgend Wesentliche Auszüge aus den Technischen Anschlussbedingungen
für die Bauplanung:
Bauseits sollte eine geeignete Übergabestelle für das Trinkwasser
möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse
nach DIN 18012 zur Verfügung gestellt werden. Diese
Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere
Beauftragten immer zugänglich sein (nicht zustellen, verbauen oder
verkleiden). Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts
gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie
kostengünstig erstellt werden kann.
WER LEGT DIE LEITUNGSFÜHRUNG FEST?
Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der
Versorgungsleitung der Wasserversorgung SULINGER LAND und Ihrer
Trinkwasser-Hausinstallation legen wir fest. Dabei werden Ihre Wünsche
so weit wie möglich berücksichtigt.
WAS GEHÖRT ALLES ZUR TRINKWASSER-HAUSINSTALLATION?
Die Trinkwasser-Hausinstallation auch Kundenanlage genannt
umfasst alle nach der Übergabestelle (hinter dem
Wasserzählerausgangsventil, in Fließrichtung gesehen) im Gebäude
verlegten Leitungen sowie die eingebauten Geräte bis zur letzten
Entnahmestelle.
Gemäß DIN 1988, Teil 2 ist bei metallenen Leitungen in
der Kundenanlage unmittelbar nach der Wasserzähleranlage ein Filter
nach DIN 19632 in die Trinkwasseranlage einzubauen.
Diese Filter sind regelmäßig zu warten:
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Rückspülbare Filter: spätestens alle 2 Monate durch
Rückspülen des Filters
-
Nicht rückspülbare Filter: spätestens alle 6 Monate durch
Auswechseln des Filtereinsatzes
Bei rückspülbaren Filtern kann das Rückspülen selbst
durch den Kunden ausgeführt werden lassen Sie sich durch Ihren
Installateur einweisen bzw. die Betriebsanleitung aushändigen.
Grundsätzlich sind von Ihrem Installateur Sicherheitseinrichtungen (z.B.
Rückflussverhinderer) nach DIN 1988/DIN EN 1717 zu installieren.
Außerdem muss ein Druckminderer installiert werden, da in
Einzelfällen der Druck im Rohrnetz 9 bar und mehr erreichen kann. Dieser
Druckminder reduziert den ankommenden Wasserdruck und verhindert somit
Druckstöße in Ihrer Hausinstallation, für die diese nicht
ausgelegt ist.
WELCHE ARBEITEN KÖNNEN DURCH DEN ANTRAGSTELLER AUSGEFÜHRT
WERDEN?
Eigenleistungen (Selbstschachtungen) dürfen nur auf dem
Privatgrundstück durchgeführt werden. Der/die Antragsteller/-in
kann den Rohrgraben zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude sowie
die Mauer- bzw. Bodendurchführungen selbst herstellen
(Abmessungen/Anforderungen siehe weiter unten). Um Falschaufgrabungen zu
vermeiden stimmen Sie den Verlauf des Rohrgrabens bitte rechtzeitig, mindestens
zwei Wochen vorher, mit uns ab.
Die Vergütung Ihrer Eigenleistung entnehmen Sie bitte der Rückseite
des Formulars "Auftrag".
HERSTELLUNG DES ROHRGRABENS DURCH DEN ANTRAGSTELLER
Arbeiten im öffentlichen Straßenraum werden grundsätzlich
durch eine, von der WASSERVER-SORGUNG SULINGER LAND beauftragten, Tiefbaufirma
durchgeführt.
Der Rohrgaben auf Ihrem Grundstück ist gradlinig und rechtwinklig zur
Grundstücksgrenze anzulegen. Die Sohle muss eben und steinfrei sein.
Die Mindestmaße entnehmen Sie bitte aus der nachfolgenden Skizze.
Eine Überbauung der Wasserleitung ist nur erlaubt, wenn die Wasserleitung
im überbauten Bereich in einem Schutzrohr verlegt wird, so dass eine
Unterspülung beim Schadenseintritt ausgeschlossen ist.
Gas, Strom und Telekommunikation können mit der Trinkwasserleitung in
einem gemeinsamen Rohrgraben verlegt werden. Dazu ist ein Mindestabstand
von 20 cm nach allen Seiten zur Trinkwasserleitung einzuhalten (DIN EN 805).
Die Schmutzwasserentwässerung darf nicht zusammen mit der
Trinkwasserleitung in einem Rohrgraben verlegt werden!
HERSTELLUNG DER HAUSEINFÜHRUNG DURCH DEN ANTRAGSTELLER
Bei Nichtunterkellerten Gebäuden schlagen wir zwei Möglichkeiten
vor, um die Wasserleitung in das Gebäude zu führen:
| a) |
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Diese Variante bietet bessere Möglichkeiten der platzsparenden Montage
Ihrer Hausanschlüsse:
Bei Anschlüssen bis Nennweite DN 32 wird im Hausanschlussraum
in der Sohlplatte eine Öffnung gelassen (mind. 60 cm x 60 cm) und das
Erdreich bis auf Rohrgrabentiefe unter dem Fundament ausgehoben. Die Aussparung
einschließlich Fundamentvorsprung darf nicht mehr als 5 cm von der
vorgesehenen Installationswand entfernt und muss frei von jeglichen anderen
Leitungen sein. |
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| b) |
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Bei Anschlüssen bis Nennweite DN 32 wird ein Schutzrohr mit
einem Durchmesser von mind. 10 cm (z.B. KG-Rohr DN 100) unter dem Fundament
hindurchgeführt; die Richtungsänderung nach oben erfolgt mit 6
Stck. 15°-Bogen (auf keinen Fall 3 x 30°!). Der Wandabstand von
der Schutzrohrmitte zur Installationswand beträgt 10 cm. |
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Bei unterkellerten Gebäuden ist ein Mauerdurchbruch mit einem Durchmesser
von mind. 10 cm vorzusehen oder Sie bauen bereits in die Kelleraußenwand
ein spezielles Futterrohr (welches Sie von uns erhalten) mit ein.
Hauseinführungen für größere Anschlussnennweiten stimmen
Sie bitte vor Herstellung mit uns ab.
Bei Anschlüssen bis Nennweite DN 32 soll der Abstand der
Wasserleitung zur Wand, an der die Wasserzählerarmatur befestigt wird,
10 cm betragen (von Rohrmitte gemessen). Für größere
Anschlussnennweiten sind die Wandabstände mit uns abzustimmen.
KANN DIE TRINKWASSWER-HAUSINSTALLATION (KUNDENANLAGE) IN EIGENLEISTUNG
ERSTELLT WERDEN?
Nein ! Zur Herstellung der Trinkwasser-Hausinstallation ist
von Ihnen ein Installationsunternehmen zu beauftragen, dass im
Installateurverzeichnis der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND eingetragen ist.
Nur so ist gewährleistet, dass die Kundenanlage unter Beachtung der
gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten
Regeln der Technik (DIN 1988, DIN EN 1717) hergestellt wird.
Sollte ein von Ihnen beauftragtes Installationsunternehmen bisher noch nicht
bei der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND verzeichnet sein, muss sich dieses
Unternehmen rechtzeitig bei uns anmelden.
Wir sind berechtigt die Kundenanlage, vor und nach ihrer Inbetriebsetzung,
zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit
gefährden oder sind erhebliche Störungen zu erwarten, kann der
Anschluss bzw. die Versorgung versagt werden (siehe auch § 28 der
Anschlusssatzung der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND).
KANN BEREITS WÄHREND DER BAUZEIT WASSER BEZOGEN WERDEN
(BAUWASSER)?
Ja ! Benötigen Sie für die Bauzeit einen
Bauwasseranschluss (im Formular "Auftrag" anzukreuzen) wird dieser zu Beginn
der Bauarbeiten hergestellt. Dazu wird die Hausanschlussleitung ca. 1,0 m
auf Ihr Grundstück verlegt. Die Wasserentnahme erfolgt durch ein von
der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND montiertes Entnahmeventil.
Für den Wasserverbrauch wird eine Pauschale berechnet (siehe Rückseite
des Auftrages).
Bitte beachten Sie, dass der Bauwasseranschluss von Ihnen vor
Beschädigungen und Frost zu schützen ist. Für Schäden
am Bauwasseranschluss haftet die Grundstückseigentümerin bzw. der
Grundstückseigentümer.
Dieser Bauwasseranschluss wird nur bei Neubauten von Ein- bis
Zweifamilienhäusern oder vergleichbarer Objekte erstellt. Bei allen
anderen Neu- und Umbauten wird ein Anschluss mit Wasserzähler hergestellt
und die Herstellungskosten nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Die Versorgung anderer Grundstücke oder die Wasserentnahme zu anderen
Zwecken über diesen Bauwasseranschluss ist untersagt. Ebenso ist die
Bauwasserentnahme aus Feuerlöschhydranten mittels Standrohren verboten.
WANN WIRD DER HAUSANSCHLUSS FERTIGGESTELLT?
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wenn die "Anmeldung einer Trinkwasseranlage nach DIN 1988 TRWI-" von
der Installationsfirma vollständig ausgefüllt und unterschrieben
bei der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND vorliegt (Unterschrift des/der
Eigentümers/-in nicht vergessen!).
und...
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wenn die Putzarbeiten im Neubau abgeschlossen sind bzw. bevor die Estricharbeiten
beginnen. Ein Termin sollte mind. 2 Wochen vorher mit uns abgestimmt werden.
Bitte sorgen Sie dafür, dass zum Fertigstellungstermin des Hausanschlusses
die Rohrgrabentrasse frei geräumt ist. Sollten Baugerüste,
Baumaterialien oder andere Umstände dazu führen, dass die
Rohrgrabentrasse nicht frei ist, muss ein neuer Termin vereinbart werden.
Die Kosten für die Wartezeit und der zusätzlichen Anfahrt werden
wir dann der Grundstückseigentümerin bzw. dem
Grundstückseigentümer zusätzlich in Rechnung stellen.
WAS KOSTET DER NEUANSCHLUSS?
Die Herstellungskosten für einen Hausanschluss mit der Nennweite 1"
(DN 25) in der Regel für ein Einfamilienhaus ausreichend- finden
Sie unter Punkt 4 der Gebühren.
Die Herstellungskosten für größer dimensionierte Anschlüsse
erfragen Sie bitte direkt bei uns.
Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne Herr Meyer oder Herr Schumacher
(0 42 77 / 93 00 15) zur Verfügung.
HAUSANSCHLUSS-ÄNDERUNGEN
Sie möchten
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den Wasserzähler an einen anderen Ort montiert haben?
-
zusätzliche Wasserzähler montiert bekommen (keine
Gartenwasserzähler bzw. Abzugsmengenzähler!)?
-
den Trassenverlauf der Hausanschlussleitung ändern?
-
den Hausanschluss stilllegen lassen?
Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung - wir beraten Sie dann vor
Ort!
Ihre Ansprechpartner: Herr Meyer und Herr Schumacher (0 42 77 / 93 00
15)
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