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 » Neuanschluss / Bauwasseranschluss

Gemäß der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Anschlusssatzung) der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND, beantragt der/die Grundstückseigentümer/-in den Anschluss, bzw. den Bauwasseranschluss, des Grundstückes an die öffentliche Wasserversorgungsanlage.

Die dazu notwendigen Formulare (Auftrag und Anmeldung einer Trinkwasserinstallationsanlage) erhalten Sie bei uns oder einem, bei der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND zugelassenen, Installateur.

Gerne schicken wir Ihnen auch die Formulare zu. Rufen Sie uns an (Telefon Nr. 0 42 77 / 93 00 – 0) oder schicken Sie uns eine E-Mail an info@wv-sl.de.

Wir bitten Sie, beide Formulare vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.

Die Angaben zur Trinkwasserhausinstallation im Formular "Anmeldung einer Trinkwasserinstallationsanlage nach DIN 1988 –TRWI-" werden von der Installationsfirma, welche die Trinkwasserinstallationen in Ihrem Neubau ausführt, gemacht. Mit Unterschrift und Firmenstempel auf dieser Anmeldung, sichert die Installationsfirma eine ordnungsgemäße Errichtung Ihrer Trinkwasserinstallation zu.

Bitte reichen Sie uns dann, mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Herstellungstermin des Anschlusses, folgende Unterlagen ein:

  1. "Auftrag" kompl. mit allen Durchschriften
     
  2. "Anmeldung einer Trinkwasserinstallationsanlage..." kompl. mit allen Durchschriften
    Hinweis: Haben Sie zum Zeitpunkt der Beantragung eines Bauwasseranschlusses (im Auftrag anzukreuzen) noch kein Installationsunternehmen beauftragt, kann die "Anmeldung einer Trinkwasserinstallationsanlage..." mindestens zwei Wochen vor Fertigstellung des Hausanschlusses nachgereicht werden.
     
  3. Lageplan, auf dem das anzuschließende Grundstück inkl. anzuschließendes Gebäude gekennzeichnet ist.
     
  4. Grundriss des Gebäudes, mit Angabe an welcher Stelle der Wasserzähler montiert werden soll.

Sie erhalten dann von uns eine Eingangsbestätigung, die von uns gegengezeichneten Durchschriften der eingereichten Formulare.

 

WAS IST BEI DER BAUPLANUNG ZU BEACHTEN?

Für alle Hausanschlüsse und Kundenanlagen im Verbandsgebiet gelten die Technischen Anschlussbedingungen der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND (zum Download klicken Sie bitte hier).

Nachfolgend Wesentliche Auszüge aus den Technischen Anschlussbedingungen für die Bauplanung:

Bauseits sollte eine geeignete Übergabestelle für das Trinkwasser – möglichst ein Hausanschlussraum für alle Anschlüsse nach DIN 18012 – zur Verfügung gestellt werden. Diese Übergabestelle muss frostfrei, trocken, begehbar und für unsere Beauftragten immer zugänglich sein (nicht zustellen, verbauen oder verkleiden). Sie sollte möglichst nahe der straßenwärts gelegenen Hauswand liegen, damit die Hausanschlussleitung für Sie kostengünstig erstellt werden kann.

 

WER LEGT DIE LEITUNGSFÜHRUNG FEST?

Den Verlauf der Hausanschlussleitung als Verbindung zwischen der Versorgungsleitung der Wasserversorgung SULINGER LAND und Ihrer Trinkwasser-Hausinstallation legen wir fest. Dabei werden Ihre Wünsche so weit wie möglich berücksichtigt.

 

WAS GEHÖRT ALLES ZUR TRINKWASSER-HAUSINSTALLATION?

Die Trinkwasser-Hausinstallation – auch Kundenanlage genannt – umfasst alle nach der Übergabestelle (hinter dem Wasserzählerausgangsventil, in Fließrichtung gesehen) im Gebäude verlegten Leitungen sowie die eingebauten Geräte bis zur letzten Entnahmestelle.

Gemäß DIN 1988, Teil 2 ist bei metallenen Leitungen in der Kundenanlage unmittelbar nach der Wasserzähleranlage ein Filter nach DIN 19632 in die Trinkwasseranlage einzubauen.

Diese Filter sind regelmäßig zu warten:

  • Rückspülbare Filter: spätestens alle 2 Monate durch Rückspülen des Filters
     
  • Nicht rückspülbare Filter: spätestens alle 6 Monate durch Auswechseln des Filtereinsatzes

Bei rückspülbaren Filtern kann das Rückspülen selbst durch den Kunden ausgeführt werden – lassen Sie sich durch Ihren Installateur einweisen bzw. die Betriebsanleitung aushändigen.

Grundsätzlich sind von Ihrem Installateur Sicherheitseinrichtungen (z.B. Rückflussverhinderer) nach DIN 1988/DIN EN 1717 zu installieren.

Außerdem muss ein Druckminderer installiert werden, da in Einzelfällen der Druck im Rohrnetz 9 bar und mehr erreichen kann. Dieser Druckminder reduziert den ankommenden Wasserdruck und verhindert somit Druckstöße in Ihrer Hausinstallation, für die diese nicht ausgelegt ist.

 

WELCHE ARBEITEN KÖNNEN DURCH DEN ANTRAGSTELLER AUSGEFÜHRT WERDEN?

Eigenleistungen (Selbstschachtungen) dürfen nur auf dem Privatgrundstück durchgeführt werden. Der/die Antragsteller/-in kann den Rohrgraben zwischen Grundstücksgrenze und Gebäude sowie die Mauer- bzw. Bodendurchführungen selbst herstellen (Abmessungen/Anforderungen siehe weiter unten). Um Falschaufgrabungen zu vermeiden stimmen Sie den Verlauf des Rohrgrabens bitte rechtzeitig, mindestens zwei Wochen vorher, mit uns ab.

Die Vergütung Ihrer Eigenleistung entnehmen Sie bitte der Rückseite des Formulars "Auftrag".

 

HERSTELLUNG DES ROHRGRABENS DURCH DEN ANTRAGSTELLER

Arbeiten im öffentlichen Straßenraum werden grundsätzlich durch eine, von der WASSERVER-SORGUNG SULINGER LAND beauftragten, Tiefbaufirma durchgeführt.

Der Rohrgaben auf Ihrem Grundstück ist gradlinig und rechtwinklig zur Grundstücksgrenze anzulegen. Die Sohle muss eben und steinfrei sein. Die Mindestmaße entnehmen Sie bitte aus der nachfolgenden Skizze.

Eine Überbauung der Wasserleitung ist nur erlaubt, wenn die Wasserleitung im überbauten Bereich in einem Schutzrohr verlegt wird, so dass eine Unterspülung beim Schadenseintritt ausgeschlossen ist.

Gas, Strom und Telekommunikation können mit der Trinkwasserleitung in einem gemeinsamen Rohrgraben verlegt werden. Dazu ist ein Mindestabstand von 20 cm nach allen Seiten zur Trinkwasserleitung einzuhalten (DIN EN 805).

Die Schmutzwasserentwässerung darf nicht zusammen mit der Trinkwasserleitung in einem Rohrgraben verlegt werden!

 

HERSTELLUNG DER HAUSEINFÜHRUNG DURCH DEN ANTRAGSTELLER

Bei Nichtunterkellerten Gebäuden schlagen wir zwei Möglichkeiten vor, um die Wasserleitung in das Gebäude zu führen:

a)   Diese Variante bietet bessere Möglichkeiten der platzsparenden Montage Ihrer Hausanschlüsse:
Bei Anschlüssen bis Nennweite DN 32 wird im Hausanschlussraum in der Sohlplatte eine Öffnung gelassen (mind. 60 cm x 60 cm) und das Erdreich bis auf Rohrgrabentiefe unter dem Fundament ausgehoben. Die Aussparung einschließlich Fundamentvorsprung darf nicht mehr als 5 cm von der vorgesehenen Installationswand entfernt und muss frei von jeglichen anderen Leitungen sein.
 

 
b) Bei Anschlüssen bis Nennweite DN 32 wird ein Schutzrohr mit einem Durchmesser von mind. 10 cm (z.B. KG-Rohr DN 100) unter dem Fundament hindurchgeführt; die Richtungsänderung nach oben erfolgt mit 6 Stck. 15°-Bogen (auf keinen Fall 3 x 30°!). Der Wandabstand von der Schutzrohrmitte zur Installationswand beträgt 10 cm.

Bei unterkellerten Gebäuden ist ein Mauerdurchbruch mit einem Durchmesser von mind. 10 cm vorzusehen oder Sie bauen bereits in die Kelleraußenwand ein spezielles Futterrohr (welches Sie von uns erhalten) mit ein.

Hauseinführungen für größere Anschlussnennweiten stimmen Sie bitte vor Herstellung mit uns ab.

Bei Anschlüssen bis Nennweite DN 32 soll der Abstand der Wasserleitung zur Wand, an der die Wasserzählerarmatur befestigt wird, 10 cm betragen (von Rohrmitte gemessen). Für größere Anschlussnennweiten sind die Wandabstände mit uns abzustimmen.

 

KANN DIE TRINKWASSWER-HAUSINSTALLATION (KUNDENANLAGE) IN EIGENLEISTUNG ERSTELLT WERDEN?

Nein ! Zur Herstellung der Trinkwasser-Hausinstallation ist von Ihnen ein Installationsunternehmen zu beauftragen, dass im Installateurverzeichnis der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die Kundenanlage unter Beachtung der gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN 1988, DIN EN 1717) hergestellt wird.

Sollte ein von Ihnen beauftragtes Installationsunternehmen bisher noch nicht bei der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND verzeichnet sein, muss sich dieses Unternehmen rechtzeitig bei uns anmelden.

Wir sind berechtigt die Kundenanlage, vor und nach ihrer Inbetriebsetzung, zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder sind erhebliche Störungen zu erwarten, kann der Anschluss bzw. die Versorgung versagt werden (siehe auch § 28 der Anschlusssatzung der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND).

KANN BEREITS WÄHREND DER BAUZEIT WASSER BEZOGEN WERDEN (BAUWASSER)?

Ja ! Benötigen Sie für die Bauzeit einen Bauwasseranschluss (im Formular "Auftrag" anzukreuzen) wird dieser zu Beginn der Bauarbeiten hergestellt. Dazu wird die Hausanschlussleitung ca. 1,0 m auf Ihr Grundstück verlegt. Die Wasserentnahme erfolgt durch ein von der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND montiertes Entnahmeventil.

Für den Wasserverbrauch wird eine Pauschale berechnet (siehe Rückseite des Auftrages).

Bitte beachten Sie, dass der Bauwasseranschluss von Ihnen vor Beschädigungen und Frost zu schützen ist. Für Schäden am Bauwasseranschluss haftet die Grundstückseigentümerin bzw. der Grundstückseigentümer.

Dieser Bauwasseranschluss wird nur bei Neubauten von Ein- bis Zweifamilienhäusern oder vergleichbarer Objekte erstellt. Bei allen anderen Neu- und Umbauten wird ein Anschluss mit Wasserzähler hergestellt und die Herstellungskosten nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.

Die Versorgung anderer Grundstücke oder die Wasserentnahme zu anderen Zwecken über diesen Bauwasseranschluss ist untersagt. Ebenso ist die Bauwasserentnahme aus Feuerlöschhydranten mittels Standrohren verboten.

 

WANN WIRD DER HAUSANSCHLUSS FERTIGGESTELLT?

  1. wenn die "Anmeldung einer Trinkwasseranlage nach DIN 1988 –TRWI-" von der Installationsfirma vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei der WASSERVERSORGUNG SULINGER LAND vorliegt (Unterschrift des/der Eigentümers/-in nicht vergessen!).

    und...
  2. wenn die Putzarbeiten im Neubau abgeschlossen sind bzw. bevor die Estricharbeiten beginnen. Ein Termin sollte mind. 2 Wochen vorher mit uns abgestimmt werden.

Bitte sorgen Sie dafür, dass zum Fertigstellungstermin des Hausanschlusses die Rohrgrabentrasse frei geräumt ist. Sollten Baugerüste, Baumaterialien oder andere Umstände dazu führen, dass die Rohrgrabentrasse nicht frei ist, muss ein neuer Termin vereinbart werden. Die Kosten für die Wartezeit und der zusätzlichen Anfahrt werden wir dann der Grundstückseigentümerin bzw. dem Grundstückseigentümer zusätzlich in Rechnung stellen.

 

WAS KOSTET DER NEUANSCHLUSS?

Die Herstellungskosten für einen Hausanschluss mit der Nennweite 1" (DN 25) – in der Regel für ein Einfamilienhaus ausreichend- finden Sie unter Punkt 4 der Gebühren.

Die Herstellungskosten für größer dimensionierte Anschlüsse erfragen Sie bitte direkt bei uns.

Für weitere Informationen stehen Ihnen gerne Herr Meyer oder Herr Schumacher (0 42 77 / 93 00 – 15) zur Verfügung.

 

HAUSANSCHLUSS-ÄNDERUNGEN

Sie möchten

  • den Wasserzähler an einen anderen Ort montiert haben?
     
  • zusätzliche Wasserzähler montiert bekommen (keine Gartenwasserzähler bzw. Abzugsmengenzähler!)?
     
  • den Trassenverlauf der Hausanschlussleitung ändern?
     
  • den Hausanschluss stilllegen lassen?

Dann setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung - wir beraten Sie dann vor Ort!

Ihre Ansprechpartner: Herr Meyer und Herr Schumacher (0 42 77 / 93 00 – 15)

Wasserversorgung SULINGER LANDNechtelsen 1127232 SulingenFon: 04277 / 9300-0Fax: 04277 / 9300-93