| Gewässer sind - wie § 1a Abs. 1 des
Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) als Grundsatz festlegt:
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als Bestandteil des Naturhaushaltes "so zu bewirtschaften, daß
sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner
dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt". |
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Die Grundwasserbeschaffenheit wird durch die hydrologischen, physikalischen,
chemischen und biologischen Vorgänge beeinflusst, die auf dem Wasserpfad
in Niederschlag, Vegetation, Verdunstung, Versickerung und Abfluss ablaufen.
Die Abflussmenge der oberirdischen Gewässer entstammt zu 75% aus
Grundwasser.
Belastungen des Grundwassers wirken sich deshalb entscheidend auf die
Qualität der Oberflächengewässer aus.
Belastungen des Grundwassers können durch Altlasten, durch
Industrieemmissionen aus der Luft oder durch unsachgemäße
Landbewirtschaftung entstehen. Die Vegetation kann derartige
Flächenbelastungen des Bodens nicht verhindern, sondern nur verzögern.
Die über dem Grundwasser liegenden Bodenüberdeckungen können
nur einen begrenzten Schutz des Grundwassers gegenüber den oft langfristig
einwirkenden Verunreinigungen gewährleisten.
In den ersten 15 bis 20 Jahren der regionalen Wasserversorgung lag der
Aufgabenschwerpunkt im Aufbau und Betrieb des Versorgungsnetzes. Das Problem
der Gegenwart und Zukunft ist jedoch die
Sicherung der Trinkwasserqualität.
Durch langjährige Untersuchungen wurde festgestellt, dass der Nitratgehalt
und verschiedene andere Stoffe im Grundwasser unter Waldflächen erheblich
niedriger sind als unter landwirtschaftlich genutzten Ackerflächen.
Deshalb muss auch hier mit einer Reduzierung der Düngung und der
Pflanzenschutzmittel sowie diverser anderer Maßnahmen begonnen werden.
Wasserversorger und Landwirte haben sich in Arbeitskreisen bzw. Kooperationen
zusammengeschlossen, um nach gemeinsamen Lösungen zu suchen.
Eine ganze Reihe von Maßnahmen werden jährlich als sogenannte "Freiwillige Vereinbarungen" abgeschlossen.
In diesen Verträgen verpflichtet sich der Landwirt zu einer grundwasserschonenden Wirtschaftsweise. Die Mehraufwendungen, die durch diese veränderte Wirtschaftsweise entstehen, werden dem Landwirt finanziell erstattet. Mit der freiwilligen Teilnahme an solchen Vereinbarungen zeigen die Landwirte nicht nur ihr Interesse an einem aktiven Grundwasserschutz, sondern helfen mit, die Trinkwasserqualität langfristig zu verbessern.
Die Wasserversorgung SULINGER LAND versucht darüber hinaus für den Grundwasserschutz bedeutende Flächen durch Kauf oder langfristiges Pachten in eine extensive Bewirtschaftung zu überführen. Ein langfristig sicherer Grundwasserschutz wird z.B. durch die dauerhafte Herausnahme von Flächen aus der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung erreicht.
Vorrangig sollten die Flächen in der Nähe der Brunnen (Zone II) bzw. in besonders gefährdeten Bereichen liegen. Eine vielversprechende Möglichkeit zur Erreichung der gesteckten Grundwasserziele kann in Einzelfällen mit Hilfe von Flurbereinigungsverfahren erreicht werden. Hier besteht zusätzlich zum Flächenerwerb die Möglichkeit des Flächentausches und der Landschaftsgestaltung. Die erworbenen Flächen müssen extensiv genutzt werden, damit sich der Stickstoffaustrag deutlich reduziert.
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