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 » Gebühren - Trinkwasser
Wasserpreise und Hausanschlussgebühren

Dieses Merkblatt enthält die wichtigsten Preise und Gebühren für Tarifkunden im Verbandsgebiet der WV SULINGER LAND entsprechend der Wasserabgabensatzung vom 1. Januar 2006, zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 01.01.2010.

1. Benutzungsgebühr für Tarifkunden
§ 16 (1): Grundgebühr für den normalen Hauswasserzähler Qn 2,5 (3 - 5 m³/h)
(Gebühren für größere Zähler bitte beim Verband erfragen)
4,38 EUR  monatlich
§ 16 (2): Wasserpreis pro m³ abgenommener Wassermenge

0,93 EUR

 pro m³
 
2. Wassergroschen
Gemäß § 47 ff des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) vom 19.02.2004 in der zurzeit gültigen Fassung, ist an das Land Niedersachsen ein Entgelt für Wasserentnahme abzuführen. Hierfür beträgt der Preis zurzeit 0,05113 EUR je geförderten Kubikmeter Wassers.
 
3. Gebühren für sonstige Wasserentnahmen
§ 21 (1):
Bauwasser für Einfamilienhäuser pauschal
164,00 EUR  pro Bau
§ 21 (3): Die Bereitstellung des Bauwassers ist auf einen Zeitraum von 18 Monaten begrenzt.
(Abrechnung für größere Bauten nach Tarif über Wasserzähler)
 
§ 22 (2): Wasserentnahme mit Standrohr-Wasserzählern  
  a) Wasserpreis gemäß § 16 (2) incl. Grundwassersicherungsabgabe

0,93 EUR

 pro m³
  b) Standrohrmiete bis zum 30. Kalendertag

2,80 EUR

 pro Tag
  c) Standrohrmiete ab dem 31. Kalendertag

1,40 EUR

 pro Tag
  d) Mindestbetrag je bereit gestelltem Standrohr

10,00 EUR

 
§ 22 (3) Eine Kaution in Höhe von 200,00 EUR kann verlangt werden.    
 
4. Herstellung von Hausanschlüssen
Diese Gebühren sind für den, in ca. 90 % der Fälle ausreichenden, Hausanschluss mit der Nennweite 1" (DN 25) angegeben. Kosten für größere Anschlüsse bitte beim Verband erfragen.
§ 4 (2): Anschlussbeitrag (Anteil jedes Anschlussnehmers für Rohrnetz und Wasserwerke)

815,00 EUR

 pro Anschluss
§ 11 (1): Anschlusskostenpauschale (pauschalierte Kosten für Arbeiten innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes einschließlich Mauerdurchführung und Wasserzählergarnitur)

838,00 EUR

 pro Anschluss
§ 11 (2): Anschlusskosten innerhalb des anzuschließenden Grundstückes von der Grundstücksgrenze bis zum Wasserzähler

18,00 EUR

 pro Meter
§ 11 (4): Erstattung für Herstellung und Verfüllung des Rohrgrabens in dem anzuschließenden Grundstück durch den Anschlussnehmer

10,14 EUR

 pro Meter
 
5. Mehrwertsteuer
In allen vorgenannten Preisen und Gebühren ist die gesetzlich festgelegte Mehrwertsteuer enthalten.

Wasserversorgung SULINGER LANDNechtelsen 1127232 SulingenFon: 04277 / 9300-0Fax: 04277 / 9300-93