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 » Gebühren - Abwasser
Abwassergebühren

Die Kanalbenutzungsgebühr wird nach der Schmutzwassermenge bemessen, die in die zentrale öffentliche Schmutzwasserbeseitigungsanlage gelangt. Berechnungseinheit für die Gebühr ist 1 cbm Schmutzwasser.

Stadt
Sulingen
Samtg.
Schwaförden
Samtg.
Kirchdorf
1. Abwassergebühren für Tarifkunden      
  § 12 (1) Die Kanalbenutzungsgebühr beträgt für jeden vollen m³ Schmutzwasser

2,25 €

2,60 € 2,60 €
§ 12 (2) Für eine Gartenzähler im Gebiet der Stadt Sulingen ist eine jährliche Pauschale von 10 € zu entrichten      
(siehe Zentrale Abwasserabgabensatzung)      
2. Herstellung von Hausanschlüssen      
  § 5 (1) Der Beitrag zum Anschluss an das Abwassernetz der WV SL richtet sich nach dem nutzungsbezogenen Flächenmaßstab. Dieser ist einmalig mit der Erstellung des Hausanschlussschachtes zu zahlen. 1,23 € 1,63 € 1,70 €
§ 4 (1) In Abhängigkeit der Ausnutzbarkeit (siehe Bebauungsplan) der Grundstücksfläche entsprich der Beitragssatz jeweils 1. bei eingeschossiger Bebaubarkeit 100 v. H. 100 v. H. 100 v. H.
2. bei zweigeschossiger Bebaubarkeit 125 v. H. 125 v. H. 160 v. H.
3. für jedes weitere Vollgeschoss erhöht sich der Vomhundertsatz um 25 v. H. 25 v. H. 60 v. H.
(siehe Zentrale Abwasserabgabensatzung)      
3. Dezentrale Abwasseranlagen (Kleinkläranlagen)      
  § 2 (2) Für die Abwasserbeseitigung der dezentralen Abwasseranlagen - aus abflusslosen Sammelgruben 24,00 € 24,00 € 24,00 €
- für die Beseitigung des Schlamms aus Kleinkläranlagen 38,00 € 38,00 € 38,00 €
§ 2 (3)

Für eine vergebliche Anfahrt ist eine Gebühr in Höhe von 24,00 € zu leisten.      
(siehe Dezentrale Abwasserabgabensatzung)      
4. Abwasserabgabe für Kleinkläranlagen      
  Die Abwasserabgabe ist für Kleinkläranlagen zu entrichten, die nicht dem Stand der Technik entsprechen. Diese Abgabe erhebt die WV SL und führt diese komplett an das Land Niedersachsen ab.      
§ 5 (2) Die Abgabe beträgt je Einwohner 17,90 € im Jahr
(siehe Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe)      

Wasserversorgung SULINGER LANDNechtelsen 1127232 SulingenFon: 04277 / 9300-0Fax: 04277 / 9300-93